Profitieren auch Sie von V.
Wir beraten Sie ehrlich, transparent und stets in Ihrem Interesse statt im Interesse einer Bank oder einer Versicherung.
Unsere V. Berater unterstützen Sie bei Ihren Versicherungs- und Vorsorgethemen. Wir arbeiten stets im Namen unserer Kunden und nicht im Namen von Versicherungen oder Banken.
Unsere Berater können Sie frei von Interessenkonflikten völlig unabhängig beraten und betreuen.
V. wurde mit dem Ziel gegründet, transparent alle Schweizer Versicherungen und Banken miteinander in Bezug auf das Preis-Leistungs-Verhältnis zu vergleichen. Sie bleiben als Kunde dadurch stets informiert und profitieren vom besten Produkt.
Profitieren auch Sie von unserer umfänglichen, unabhängigen und transparenten Beratung.
Unbeschwert leben und arbeiten
Die Schweiz ist ein äusserst attraktives Auswandererland. Es ist wichtig, dass Sie sich als Zuwanderer in die Schweiz so gut wie möglich versichern, um hier unbeschwert leben und arbeiten zu können.
Die Grundversicherung ist für alle Personen in der Schweiz obligatorisch. Bei Geburt oder Zuzug in die Schweiz muss man spätestens nach 3 Monaten die obligatorische Krankenversicherung abschliessen. Während dieser Zeit ist man bereits versichert. Jeder kann bezüglich Versicherungsgesellschaft frei wählen.
Es gibt zum Teil grosse Unterschiede zwischen dem Krankenkassenrecht der Schweiz und dem Ausland
Als langfristiger Zuwanderer ist eine Anmeldung bei der Grundversicherung obligatorisch. Dementsprechend sind Sie genau gleich wie die Schweizer versichert und können dieselben Leistungen beanspruchen. In der Schweiz zahlen Sie die Prämien der Krankenkasse selbst, wobei der Arbeitgeber von einem Beitrag befreit ist. Die obligatorische Grundversicherung bietet eine Grundversorgung im medizinischen Bereich für alle Schweizer Bürger und Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Da die obligatorische Grundversicherung in vielen Dingen nicht ausreicht, empfehlen wir Zusatzversicherungen, welche die Leistungen der Grundversicherung optimal ergänzen. Die Leistungen der Zusatzversicherungen umfassen unter anderem Schutz im ambulanten oder stationären Bereich sowie die Möglichkeit, den Geltungsbereich des eigenen Krankenversicherungsschutzes zu erweitern.
Auch sind nicht alle Medikamente in der Grundversicherung eingeschlossen. Patienten, die eine weitergehende Versorgung haben und dabei möglichst wenig aus der eigenen Tasche bezahlen wollen, können mit einer Zusatzversicherung im ambulanten Bereich beispielsweise Komplementärmedizin abdecken oder mit einer Spitalversicherung einen stationären Aufenthalt angenehmer gestalten.
V. unterstützt Sie und Ihre Familie bei der Wahl der richtigen Grund- und Zusatzversicherung in der Schweiz. Unsere Berater informieren Sie über alle Möglichkeiten und vergleichen auf einen Blick die besten Angebote und Leistungen.
Frist: 3 Monate
Egal, welche Staatsangehörigkeit Sie haben, wenn Sie in der Schweiz wohnen oder arbeiten, müssen Sie krankenversichert sein. Auch Personen, die weniger als drei Monate in der Schweiz arbeiten, müssen die obligatorische Krankenversicherung abschliessen. Zudem gilt die Versicherungspflicht für Personen, die aus einem EU- / EFTA-Staat in die Schweiz arbeiten kommen, ohne hier zu wohnen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger hingegen – Personen also, die in einem Nachbarland wohnen und in der Schweiz arbeiten – haben die Wahl: Sie können sich in der Schweiz oder an ihrem Wohnort versichern.
Nach dem Zuzug in die Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Innerhalb der zugelassenen Krankenkassen ist die Auswahl frei. Die zuständigen kommunalen oder kantonalen Stellen überwachen die Versicherungspflicht (diese fordern Sie auf, eine Kopie der Police oder der Versichertenkarte einzureichen) und genehmigen.
Unsere Empfehlung:
Überprüfen und vergleichen Sie rechtzeitig die Leistungen und Beträge der Krankenkassen!
Sobald Sie in die Schweiz eingewandert sind Ihre Heimat verlassen haben, erlischt Ihr bisheriger Versicherungsschutz. Melden Sie sich daher rechtzeitig bei V., damit wir einen reibungslosen Übergang Ihrer Deckung gewährleisten können.
Es gibt einige Unterschiede bei den verschiedenen Versicherungssystemen, dazu gehören:
Die Franchise ist der Betrag (300 CHF – 2500 CHF für Erwachsene; Kinder bis 18 Jahre haben andere Franchisen), den Sie jährlich selbst an Ihre Behandlungskosten bezahlen. Erst wenn dieser erreicht ist, beginnen die Leistungen der Krankenkasse.Durch diese Franchise, die in Schweiz komplett von Ihnen gezahlt werden muss, macht ein umfassender Krankenkassenvergleich absolut Sinn.
Sie müssen sich die monatlichen Prämien auch leisten können. Jedoch gibt es in der Schweiz auch die Möglichkeit auf eine Prämienverbilligung als finanzielle Unterstützung. V. kann Ihnen dazu weitere Auskünfte geben.
Schutz ihrer persönlichen sachen
Ob zuhause oder unterwegs: Die Hausratversicherung versichert ihre beweglichen Sachen.
Feuer in der Küche! Zum Glück sind Sie gut in der Brandbekämpfung – bloss ist jetzt der Löscheimer leer, dafür die Einrichtung im Eimer. Sie gönnen sich Ferien. Als Sie zurückkehren, sind Ihre Ferienerinnerungen noch präsent – Fernseher, Schmuck und Co. aber weg.
Die Hausratversicherung hilft Ihnen schnell und unkompliziert weiter. Sie deckt die finanziellen Folgen der Schäden und entlastet Sie dadurch von teuren Neukäufen.
Die Hausratsversicherung im Detail
Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Beschädigungen Ihrer beweglichen Sachen. Sie können sich sogar weltweit gegen einen einfachen Diebstahl auswärts sowie gegen Verlust und Beschädigung von Reisegepäck versichern. So spielt es keine Rolle mehr, ob sich die Sachen bei Ihnen Zuhause befanden, mit Ihnen unterwegs oder gar in den Ferien waren – die Hausratversicherung ersetzt Ihren finanziellen Schaden. Besonders angenehm: Die meisten Versicherungen bezahlen stets den Neuwert Ihrer Gegenstände.
schutz vor finanziellen folgen von schäden
Die Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch. Trotzdem ist es unbedingt zu empfehlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen. Sie fragen sich, wozu diese dient und wie sie funktioniert ?
Sie haften, wenn Sie jemandem, gewollt oder ungewollt, Schaden zufügen. Sie sind also verpflichtet, für diesen Schaden aufzukommen. Sie haften auch dann, wenn Personen, Tiere oder Sachen, für die Sie verantwortlich sind, einen Schaden gegenüber Dritten verursachen. Wenn Sie die Brille Ihres Kollegen beschädigen, wenn Ihr Kind beim Spielen mit dem Ball das Fenster der Nachbarin zerschlägt, wenn Ihr Hund einen Passanten angreift und dessen brandneuen Ledermantel zerreisst oder wenn ein Blumentopf von Ihrem Balkon auf das darunter parkierte Auto fällt, dann sind Sie haftpflichtig. Jeder haftet mit seinem ganzen Vermögen und auch mit dem aktuellen und dem zukünftigen Einkommen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie eine Privathaftpflichtversicherung für sich und Ihre Familie abschliessen.
Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie und Ihre Familie in den folgenden Fällen versichert : Personen- und Sachschäden, Schadenverhütungskosten, Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden resultieren und Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.
Wir beraten Sie ehrlich, transparent und stets in Ihrem Interesse statt im Interesse einer Bank oder einer Versicherung.
sicher durch den verkehr
Wer auf öffentlichen Strassen ein Fahrzeug fährt, braucht eine Haftpflichtversicherung.
Ein Motorfahrzeug darf nicht ohne Haftpflichtversicherung in den öffentlichen Verkehr gebracht werden. Die Versicherung deckt die Haftpflicht der Halterin, des Halters und der Personen, für die sie oder er nach dem Strassenverkehrsgesetz verantwortlich ist, also für denjenigen Lenker des versicherten Fahrzeugs, der den Schaden schuldhaft verursacht und Hilfsperson, die sich schuldhaft verhält.
Als Hilfsperson gilt z.B. eine Person, die der Lenker bittet, ihn aus einer unübersichtlichen Ausfahrt herauszuwinken. Beachten Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Versicherung. Die Versicherung deckt die Haftpflicht zumindest in den Staaten, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt (zur Zeit sind dies alle EU/EWR-Staaten, Andorra, Serbien und die Schweiz).
Im streitfall versichert
Schutz vor hohen Rechts- oder Anwaltskosten in einem Streitfall
Sie müssen sich warm anziehen, obwohl der Winter frühlingshaft war – denn Ihr Vermieter verlangt für die Nebenkosten plötzlich massiv mehr Geld als in den Vorjahren. Und als Sie krankheitsbedingt untätig im Bett liegen mussten, war Ihr Arbeitgeber alles andere als untätig: Er hat Ihnen gekündigt. Gut, verhilft Ihnen die Privat-Rechtsschutzversicherung zu Ihrem Recht.
Vorteile der Privat-Rechtsschutzversicherung auf einen Blick
abgesichert im alter
Überlassen Sie Ihre Vorsorgeplanung einem Spezialisten.
Neben den gesetzlichen Versicherungen und Vorsorgeleistungen gibt es verschiedene Möglichkeiten sich einerseits finanziell abzusichern und andererseits seine und die Zukunft seiner Angehörigen finanziell auf solide Beine zu stellen.
Es ist enorm wichtig, dass Sie nach ihrer Erwerbstätigkeit ausreichend abgesichert sind, sprich keine Vorsorgelücken bestehen. Deshalb raten wir allen, Ihre Vorsorge- und Versicherungslösungen früh zu kontrollieren. V. ist hier der ideale Partner, da wir unabhängig sind, Ihnen daher ein transparentes Bild aufzeigen und sie so bestmöglichst beraten können. Gerne zeigen wir Ihnen individuelle Möglichkeiten und Wege auf, wie Sie das Optimum aus Ihrer Vorsorge erreichen können.
Vorsorgeplanung
Ist meine finanzielle Absicherung gut genug?
Wie sieht es mit meinem Einkommen aus, falls ich einen Unfall habe oder krank werde? Wie sieht es mit meinem Einkommen nach meiner Erwerbstätigkeit aus? Wie gut sind meine nächsten Familienmitglieder bei meinem Tod abgesichert?
Wir empfehlen Ihnen eine sorgfältige Vorsorgeplanung. Bei jeder Veränderung in Ihrem persönlichen und beruflichen Leben: d.h. beim Wechseln Ihrer Arbeitsstelle, Kauf von Wohneigentum, einer Heirat, einer Geburt und Scheidung, beim Aufnehmen einer selbständigen Tätigkeit oder falls Sie sich pensionieren lassen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Vorsorge prüfen.
In unserer Vorsorgeplanung analysiert V. Ihren Risikoschutz und Ihre künftige finanzielle Absicherung. Neben der Prüfung Ihrer Versicherung und Vorsorgegelder, erkennen wir mögliche finanzielle Lücken, und können schlussendlich ihr Alterskapital rechnen. Unsere Berater können Sie zu diesem Thema umfassend beraten und Ihnen dann die besten Möglichkeiten in Bezug auf Ihre Vorsorge-, Nachlass-, und Steuerplanung aufzuzeigen.
3. Säule – gebunden oder ungebunden?
Vielleicht haben Sie bereits eine 3. Säule oder Sie machen sich Gedanken, ob Sie eine machen möchten. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Vorsorgelösung basierend auf einem Zinskonto bei einer Bank oder einer Versicherung zu machen. Wissen Sie, wie hoch Ihre Gebühren für Ihre 3. Säule sind und welchen Maximalbetrag Sie jedes Jahr maximal einzahlen und von Ihren Steuern abziehen können?
Wie Sie vielleicht wissen, sind Einzahlungen in die Säule 3a sehr attraktiv, da Sie die eingezahlten Beträge von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen können. Gleichzeitig bleiben Guthaben und Zinserträge steuerfrei. Ihre Vorsorgelösung kann optimiert werden, auch wenn Sie bereits regelmässig in die 3. Säule eingezahlt haben. Es kann gut sein, dass Sie aktuell zu hohe Gebühren für Ihre 3.Säule bezahlen. Es kann auch sein, dass Sie eine bessere Rendite verdienen könnten.
Unsere V. Berater prüfen Ihre aktuelle Vorsorgelösung und vergleichen diese mit weiteren Angeboten auf dem Markt. Gerne beraten wir Sie bei der optimalen Wahl.
Maximalbetrag der Säule 3a für 2019
Die Maximalbeiträge für 2020 werden im Oktober 2019 bekanntgegeben.
Wir beraten Sie ehrlich, transparent und stets in Ihrem Interesse statt im Interesse einer Bank oder einer Versicherung.
Welche Zusatzversicherungen gibt es?
Folgende Zusatzversicherungen sind bei einer Reiseversicherung optional erhältlich:
Eine Annullationsversicherung erstattet Ihnen die Rücktrittskosten, die bei einem Nichtantreten eines gebuchten Vorhabens anfallen. Dies gilt zum Beispiel für eine Reise oder eine Weiterbildung, die Sie aus gesundheitlichen oder anderen versicherten Rücktrittsgründen stornieren müssen.
Schutz für Ihre Gäste aus dem Ausland bei Krankheit und Unfall – mit der Schengen Visum Versicherung für Einzelpersonen und Familien. Die Schengen-Reiseversicherung bietet Ihrem Besuch aus dem Ausland einen sicheren Aufenthalt in der Schweiz und den Schengen-Staaten. Die Schengen Visum Versicherung schützt Besucher vor hohen Kosten bei Krankheit oder Unfall während ihres Aufenthalts und ist Voraussetzung für ein Visum. Geniessen Sie und Ihre Gäste den Besuch sorgenlos.
Für den Erhalt eines Visums (Schweiz oder Schengen-Staaten) ist eine Versicherungssumme von CHF 50’000.- erforderlich. Um ein Visum für die Schweiz oder die anderen Schengen-Staaten zu erhalten, ist eine Kranken- und Unfallreiseversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens CHF 50’000.- nötig. Wichtig ist, dass der Geltungsbereich den gesamten Schengen-Raum abdeckt und dass das Visum mindestens 180 Tage gültig ist sowie einen geringen Selbstbehalt enthält. Staatsangehörige bestimmter Länder, z.B. Brasilien, benötigen zwar kein Visum, dafür aber eine Reiseversicherung. Damit können sich Ihre Gäste frei im Schengen-Raum bewegen. Mit einer solchen Heilungskosten-Versicherung sind Gäste schon ab einer geringen Versicherungssumme preiswert versichert. Da sich gesetzliche Regelungen immer ändern können, ist es sinnvoll, sich mit der entsprechenden Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesamtes für Migration.
Es gibt einige Schengen-Reiseversicherungen, die genau diese Voraussetzungen erfüllt. Gäste, die für ihren Besuch kein Visum benötigen, können bereits mit einer Versicherungssumme von CHF 10’000.- eine Reiseversicherung (Reiseversicherung für Gäste) von verschiedenen Versicherungsgesellschaften abschliessen.
rundum versichert – auch im ausland
Mit einer Reiseversicherung sind Sie weltweit für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres versichert. Dank einer Heilungskostendeckung sind Sie im Ausland vor unerwarteten und versicherten Arzt- und Spitalkosten geschützt.
Geniessen Sie die schönste Zeit des Jahres bei Ihrer Reise quer durch Nordamerika, einem Städtetrip nach Stockholm oder während Ihrem Wellness-Wochenende. Mit einem Reiseschutzpaket inkl. Heilungskosten im Ausland sind Sie für eine Reise umfassend versichert.
Optimal versorgt auf Reisen mit der Auslandskrankenversicherung
Eine Reise ins Ausland kann schnell ein Vermögen kosten, vor allem wenn es zu einem medizinischen Zwischenfall kommt. Denn an vielen Orten sind die medizinische Versorgung und der Spitalaufenthalt erheblich teurer als in der Schweiz. Die Reiseversicherung übernimmt mit der Deckung für Heilungskosten im Ausland deshalb jene Kosten, welche von der obligatorischen Krankenversicherung nicht gedeckt sind. Wählen Sie Ihre passende Reiseversicherung inkl. Deckung für Heilungskosten im Ausland von bis zu CHF 1’000’000.– aus:
Länder mit hohen Heilungskosten
Gewisse Länder sind für ihre besonders hohen Heilungskosten bekannt. Dazu zählen unter anderem die folgenden in der Schweiz beliebten Reisedestinationen:
Schweizer Qualität
Mit dem Abschluss einer Gästeversicherung profitieren Sie unter anderem von den Dienstleistungen eines Service Centers. Die Notrufzentrale bietet Ihren Gästen aus dem Ausland rund um die Uhr erstklassige Assistance-Leistungen bei Krankheit und Unfall.
für das, was um am teuersten ist
Versichern, was Ihnen viel bedeutet
Sie haben ein wertvolles Bild und möchten es gegen Beschädigung versichern. Ihr Schmuck bedeutet Ihnen viel; bei einem Diebstahl wird er Ihnen zum Neuwert ersetzt. Die Wertsachenversicherung eignet sich ideal, um alles zu versichern, was Ihnen viel bedeutet und besonders wertvoll ist – vom Musikinstrument bis zur Videokamera.
Wertsachenversicherung im Detail
Wertgegenstände sind in Ihrer Hausratversicherung grundsätzlich mitversichert. Bei einem Diebstahl beschränkt sich die Deckung für Schmuck und Uhren jedoch. Versichern Sie deshalb gezielt mit einer Wertsachenversicherung Gegenstände, die Ihnen besonders viel bedeuten. Die Versicherung gilt zu Hause ebenso wie auf Reisen und in den Ferien.
Welche Kosten übernimmt eine Wertsachenversicherung?
Die Wertsachenversicherung übernimmt die gesamten Kosten bei einem Schaden an Ihren versicherten Wertsachen im Rahmen der Versicherungssumme. Wichtig: Jedes versicherte Objekt muss einzeln in der Police aufgeführt und beschrieben werden. Wenn ein versicherter Gegenstand vorübergehend nicht von Ihnen mitgeführt wurde und sich in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein befand, ist die Leistung zum Teil begrenzt.
Wenn jemand Ihnen versicherten Schmuck oder Uhren stiehlt, die nicht persönlich von Ihnen getragen oder beaufsichtigt wurden oder in einem eingemauerten Wandtresor eingeschlossen waren, ist die Leistung ebenfalls zum Teil begrenzt.
Vorteile der Wertsachenversicherung
Welche Wertsachen können Sie versichern
Folgende Gegenstände können Sie in der Wertsachenversicherung einzeln versichern:
Welche Schäden können Sie versichern?
Folgende Schäden sind mit der Wertsachenversicherung versichert:
Unvorhergesehene Beschädigungen und Zerstörung der Wertsachen durch äussere Einwirkung.
Unvorhergesehene Schäden an versicherten Geräten oder Apparaten, die unter Spannung standen.
Einbruchdiebstähle durch Täter, die gewaltsam durch Aufbrechen in Ihr Zuhause eindringen oder das Gebäude mittels gestohlener Schlüssel aufschliessen. Beraubung, d.h. Diebstähle unter Androhung von Gewalt.
Zusätzlich zur Deckung der Wertsachenversicherung können Sie folgende Objekte gezielt gegen Verlieren, Verlegen oder Abhandenkommen versichern:
Wir beraten Sie unabhängig und stets in Ihrem Interesse statt im Interesse einer Bank oder einer Versicherung.
Vorteile der Gebäudeversicherung auf einen Blick
Schäden, die durch Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosionen, Meteoriten, abstürzende Teile oder Versengen verursacht werden.
Schäden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (zum Beispiel umgestürzte Bäume), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch verursacht werden.
Schäden, die zum Beispiel bei Umbauarbeiten im Innern des versicherten Gebäudes, verursacht werden.
In vielen Kantonen müssen Sie Ihr Gebäude bei einem kantonalen Monopolversicherer gegen Feuer- und Elementarschäden versichern. Ausnahmen bilden die Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden ohne den Bezirk Oberegg, Wallis und Obwalden sowie das Fürstentum Liechtenstein.
Die Monopolversicherung deckt nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Alles, was darüber hinausgeht, können Sie bei der Gebäudeversicherung umfassend versichern.
Ihr Gebäude ist zum Neuwert versichert. Dank der automatischen Anpassung an die Baukostenentwicklung sind Sie immer lückenlos geschützt.
Passen Sie Ihre Gebäudeversicherung flexibel und unkompliziert Ihren Bedürfnissen an: Zusätzlich zur Grunddeckung können Sie individuell weitere Schäden versichern. So zum Beispiel für Schäden an Gartenanlagen, Swimmingpool, durch Nagetiere oder böswillige Beschädigungen wie Graffiti. Auch Gebäudeverglasungen, Bruchschäden an Lavabos, Einbruchdiebstähle und mehr lassen sich versichern.
als eigentümer abgesichert
Wohnung oder Haus gegen Erdrutsch, Sturm oder Feuer versichern
Ein Gebäude lässt sich nicht verschieben. Aber versichern. Tag und Nacht ist es den verschiedensten Gefahren ausgesetzt. Eine geborstene Wasserleitung richtet grossen Schaden an – ebenso ein Erdrutsch, ein Sturm oder ein Feuer. Auch eine Unvorsichtigkeit bei einem Umbau kostet schnell viel Geld. Die Gebäudeversicherung schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung.
Gebäudeversicherung im Detail
Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Feuer- und Elementarereignisse, bei Wasserschäden oder Glasbruch. Abgestimmt auf Ihre individuelle Situation können Sie sich auch versichern gegen Vandalismus, Schäden durch Tiere, die Beschädigung von Heizung, Erdsonden und mehr. Bei Streitigkeiten mit einem kantonalen Monopolversicherer steht Ihnen zudem der Rechtsschutz der Gebäudeversicherung zur Seite.
Welche Kosten übernimmt eine Gebäudeversicherung?
Bei Schäden an Ihrem Gebäude oder Ihrer Eigentumswohnung wird den Ersatzwert, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt. Zusätzlich werden z. B. Kosten für Räumung und Entsorgung, den Abbruch von Gebäuderesten, die Dekontamination von Erdreich und Löschwasser oder das Freilegen sowie Zumauern undichter Wasser- oder Gasleitungen vergütet.
Die Gebäudeversicherung zahlt zum Beispiel bis zu 300 000 Franken bei Schäden, die zum Beispiel im Innern des Gebäudes bei Umbauarbeiten entstehen.
Bei Schäden durch Versengen, die nicht auf einen Brand zurückzuführen sind, zahlen Sie bis zu 5 000 Franken pro Ereignis.
Auch wenn Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung wegen eines versicherten Schadens unbenutzbar wird, schützt Sie die Gebäudeversicherung. Sie übernimmt Ihren effektiven Mietertragsausfall mit bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme oder 10 000 Franken.
deckung auch während dem bau
Schutz vor Schäden und Haftpflichtansprüchen beim Bauprojekt
Die Baufirma hat nicht nur eine Grube für Ihr neues Einfamilienhaus gegraben, sondern auch noch gleich eine für Ihren Nachbarn. Bei einem Bauprojekt kann vieles passieren, und oft übernimmt niemand die Schuld. Eine Bauversicherung schützt Bauherren vor Haftpflichtansprüchen und vor den finanziellen Folgen von Unfällen.
Bauversicherung im Detail
Die Bauversicherung lässt sich exakt auf Ihr Bauvorhaben massschneidern – egal, ob es sich um einen kleineren Umbau oder um eine millionenteure Überbauung handelt. Sie wählen, welchen Versicherungsschutz Sie benötigen, zum Beispiel die Bauwesenversicherung oder die Bauherren-Haftpflichtversicherung. Mit der Bauplatzpolice steht Ihnen zudem für grosse Bauvorhaben ein Komplettpaket, in dem alles inbegriffen ist, zur Auswahl.
Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse können Sie verschiedene Zusatzversicherungen abschliessen, zum Beispiel bei Bohrungen von Erdsonden oder für Expertenkosten oder Mehrkosten wegen Wochenendarbeit. Mit der Zusatzversicherung «Rechtsschutz im Strafverfahren» versichern Sie Kosten, die aus einem Verfahren der Straf- oder Verwaltungsbehörden drohen.
Welche Gefahren können Sie mit der Bauversicherung abdecken?
Die Bauversicherung versichert folgende Gefahren und Schäden:
Schutz vor finanziellen Folgen von sogenannten Bauunfällen mit unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen von Bauteilen. Die Bauwesenversicherung springt dort ein, wo die Haftpflichtversicherung eines Schadenverursachers diesen nicht schützt. Der Diebstahl von Bauteilen ist versichert, und alle am Bau beteiligten Handwerker können durch die Bauwesenversicherung gedeckt werden.
Der Bauherr haftet für alle Schäden, die durch seine Baustelle verursacht wurden – auch dann, wenn er für die Ursache eines Schadens nicht direkt verantwortlich ist. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt begründete Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.
Komplettes Versicherungspaket für grosse Bauvorhaben . Eine Police für alle wichtigen Deckungen, nach Mass auf Ihr Bauprojekt abgestimmt: Bauwesenversicherung, Bauherren-Haftpflichtversicherung, Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, Besucher-Unfallversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung.
Schutz vor den Kosten, die aus einem Verfahren der Straf- oder Verwaltungsbehörden drohen. Übernahme von Anwaltshonoraren, Gerichts- und Expertisekosten, Parteientschädigungen und Verfahrenskosten.
Welche Kosten übernimmt die Bauversicherung?
Bei der Bauwesenversicherung basiert die Versicherungssumme auf den aufgeführten Baukostenplan-Positionen (BKP), die Sie in der Police vereinbaren. In der Regel umfassen diese Positionen im Hochbau die Gebäudekosten inklusive Honorare und Eigenleistungen.
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung übernimmt die auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruhende Haftpflicht, wenn wegen Ihres Bauvorhabens Personen getötet oder verletzt werden oder eine andere Gesundheitsschädigung erleiden. Sie übernimmt zudem die Kosten bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen, wenn der Schaden mit dem Bauprojekt zusammenhängt. Mitversichert sind auch Schäden an fremden Grundstücken und anderen Werken.
Die Bauversicherung entlastet Sie als Bauherr von einer Vielzahl von Risiken, die ein Bau mit sich bringt. So können Sie sich ganz auf Ihr Bauprojekt konzentrieren. Unsere Experten beraten Sie gerne persönlich zur idealen Versicherungslösung für Ihr Bauprojekt.
Vorteile der Bauversicherung
Sie können jederzeit weitere Zusatzversicherungen zugeschnitten auf Ihr Bauprojekt abschliessen. Zum Beispiel gegen das Anbohren von Grundwasser unter Überdruck bei Erdsondenbohrung oder gegen Mehrkosten für Überzeit oder Wochenendarbeit wegen eines Schadens. Weiter lassen sich auch Expertisekosten in der Garantiezeit versichern.